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Schon am 23. März 2020 schrieb einer unserer Freunde: „Über den weiteren Sinn und Zweck, Bedeutung und Konsequenz dieses widerspruchsvollen Potpourris an Maßnahmen und Erlässen wird man sich erst langsam durch ruhige Beobachtung und stoische Reflektion allmählich ein Bild machen können, das zu einer angemessenen, umfangreichen Antwort in Wort und Tat verwendbar wäre.“ (Hier)

Dies einzulösen ist nicht der Anspruch dieser Seite. Die größeren Analysen des Warum und Wozu, der Folgen der gegenwärtigen „Realinszenierung“ fürs gesellschaftliche Zusammenleben in der Zukunft stehen weiter aus.

Auf diesen Seiten geht es allein um die Untermauerung einiger banaler Grundannahmen mit empirischen Belegen und nützlichen Links. Der kollektiv ausagierte Wahn muss als solcher erkannt werden, um ihn zu kritisieren.

Diese Grundannahmen (in Bearbeitung) lauten:

1.       Kein Unterschied zwischen Sars2 und Influenza – selbst noch umstritten – rechtfertigt den Ausnahmezustand: die Suspendierung bürgerlicher Grundrechte und den Lockdown des öffentlichen Lebens sowie der Wirtschaft.

2.       Weder der emphatisch erklärte 'Wille zur Lebensrettung' noch deren partielles Gelingen rechtfertigte entsprechende Maßnahmen aus sich selbst heraus als alternativlos und der Debatte um Verhältnismäßigkeit enthoben.

3.       Die staatlichen Maßnahmen gegen Corona sind weder zielführend noch verhältnismäßig.

4.       Zu keinem Zeitpunkt war die in Angst versetzte Bevölkerung durch Corona bedroht. 

5.       Im Zusammenhang des vorgeblichen Schutzes einer Risikogruppe ist im mehrfachen Sinn Staatsversagen zu konstatieren (was der Staat mit Disziplinarmaßnahmen gegen die Bevölkerung beantwortet, die diese weitgehend begrüßt)
a)       Die Mehrheit aller „im Zusammenhang mit Covid-19 Gestorbener“ wurde in staatlicher oder semistaatlicher Obhut infiziert (Krankenhaus, Pflegeheim), u.a. wegen mangelnder Schutzmaßnahmen sowie Ausstattung und Testung, Freistellung und Ersatz von Personal.
b)      Intubation hat sich 1.) in 97% aller Fälle nicht als lebensrettend erwiesen, 2.) wird noch zu untersuchen sein, inwieweit vorschnelles Intubieren zu schweren bis tödlichen Krankheitsverläufen selbst beigetragen hat und 3.) inwieweit dabei der Wille (bzw. Patientenverfügung) der Betroffenen nicht beachtet oder gar missachtet wurde. In Summe wurden – womöglich gut gemeint – gerade Zugehörige der Risikogruppe zum Menschenmaterial für high-tech-medizinische Experimente anlässlich einer neuen Erkrankung.
c)       Panikmache und lebensrettender Ehrgeiz haben zum lokalen Überlaufen von und zu Infektionsketten in Krankenhäusern beigetragen mit der Konsequenz, dass mancherorts (Elsass) aktive Sterbehilfe praktiziert wurde.

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