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Schon am 23. März 2020 schrieb einer unserer Freunde: „Über
den weiteren Sinn und Zweck, Bedeutung und Konsequenz dieses widerspruchsvollen
Potpourris an Maßnahmen und Erlässen wird man sich erst langsam durch ruhige
Beobachtung und stoische Reflektion allmählich ein Bild machen können, das zu
einer angemessenen, umfangreichen Antwort in Wort und Tat verwendbar wäre.“ (Hier)
Dies einzulösen ist nicht der Anspruch dieser Seite. Die
größeren Analysen des Warum und Wozu, der Folgen der gegenwärtigen „Realinszenierung“
fürs gesellschaftliche Zusammenleben in der Zukunft stehen weiter aus.
Auf diesen Seiten geht es allein um die Untermauerung
einiger banaler Grundannahmen mit empirischen Belegen und nützlichen Links. Der kollektiv ausagierte Wahn muss als solcher erkannt werden, um ihn zu kritisieren.
Diese Grundannahmen (in Bearbeitung) lauten:
1.
Kein Unterschied zwischen Sars2 und Influenza –
selbst noch umstritten – rechtfertigt den Ausnahmezustand: die Suspendierung
bürgerlicher Grundrechte und den Lockdown des öffentlichen Lebens sowie der
Wirtschaft.
2.
Weder der emphatisch erklärte 'Wille zur Lebensrettung' noch deren partielles Gelingen rechtfertigte entsprechende Maßnahmen aus sich selbst heraus als
alternativlos und der Debatte um Verhältnismäßigkeit enthoben.
3.
Die staatlichen Maßnahmen gegen Corona sind
weder zielführend noch verhältnismäßig.
4.
Zu keinem Zeitpunkt war die in Angst versetzte Bevölkerung
durch Corona bedroht.
5.
Im Zusammenhang des vorgeblichen Schutzes einer
Risikogruppe ist im mehrfachen Sinn Staatsversagen zu konstatieren (was der
Staat mit Disziplinarmaßnahmen gegen die Bevölkerung beantwortet, die diese
weitgehend begrüßt)
a)
Die Mehrheit aller „im Zusammenhang mit Covid-19
Gestorbener“ wurde in staatlicher oder semistaatlicher Obhut infiziert
(Krankenhaus, Pflegeheim), u.a. wegen mangelnder Schutzmaßnahmen sowie Ausstattung
und Testung, Freistellung und Ersatz von Personal.
b)
Intubation hat sich 1.) in 97% aller Fälle nicht
als lebensrettend erwiesen, 2.) wird noch zu untersuchen sein, inwieweit
vorschnelles Intubieren zu schweren bis tödlichen Krankheitsverläufen selbst
beigetragen hat und 3.) inwieweit dabei der Wille (bzw. Patientenverfügung) der
Betroffenen nicht beachtet oder gar missachtet wurde. In Summe wurden – womöglich
gut gemeint – gerade Zugehörige der Risikogruppe zum Menschenmaterial für
high-tech-medizinische Experimente anlässlich einer neuen Erkrankung.
c)
Panikmache und lebensrettender Ehrgeiz haben zum
lokalen Überlaufen von und zu Infektionsketten in Krankenhäusern beigetragen
mit der Konsequenz, dass mancherorts (Elsass) aktive Sterbehilfe praktiziert
wurde.